Ablauf
Der Ablauf sieht üblicherweise so aus:
- Sie nehmen Kontakt auf und wir vereinbaren einen Termin. Entweder gleich einen Sitzungstermin oder ein telefonisches Erstgespräch zuvor.
Sie können mich bequem per Telefon, E-Mail oder WhatsApp kontaktieren.
0176 461 481 34
info@christoph-roethlein.de
. - Den Termin können wir natürlich miteinander vereinbaren, ebenso könnten Sie das auch jederzeit online in meinem Terminprogramm durchführen.
. - Unsere Sitzung beginnt mit dem Zeitpunkt, den wir vereinbart haben. Gegebenenfalls, sollten Sie früher kommen, müssen Sie einen Moment warten.
. - In der 1. Sitzung findet neben dem Kennenlernen auch eine Empfehlung der entsprechenden Therapiemöglichkeiten statt.
. - Am Ende vereinbaren wir weitere Termine.
Kosten
Die psychotherapeutischen Leistungen sind in unserem System Selbstzahlerleistungen. Dennoch bietet eine Therapie bei mir viele Vorteile: Sie können Ihre Krise schnell überwinden, Einschränkungen im Alltag vermeiden und sogar Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen. Wir vereinbaren einen individuellen Therapieplan, z.B. mit Blick auf die Häufigkeit der Sitzungen.
Es gibt ein Portal mit Versicherungen, die den Heilpraktiker für Psychotherapie erstatten. Dort müssten Sie ggf. eine Vorabklärung vornehmen, um die entsprechenden Bedingungen zu erfahren.
Sie müssen natürlich nicht dauerhaft bei mir in Behandlung bleiben. Es ist Zum Beispiel möglich, bis zum Beginn einer Krankenkassen-finanzierten Therapie eine Überbrückungstherapie bei mir in Anspruch zu nehmen, um nicht alleine mit Ihrem Leiden dazustehen. Nicht zuletzt deshalb, da Sie mit einer Wartezeit dort von 6 Monaten bis 2 Jahren rechnen müssen.
Um Planbarkeit zu schaffen, empfehle ich Ihnen, einige Sitzungen im Voraus zu planen und zu bezahlen. Diese „Pakete“ sind üblich und ermöglichen es mir, mich ganz auf den Inhalt Ihrer Therapie zu konzentrieren, anstatt auf organisatorische Aspekte.
Bei Rückfragen freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.…..
Telefonisches Erstgespräch
(15 Minuten/kostenfrei)
Kurzes gegenseitiges Vorstellen und Abgleichen. Terminvereinbarung.
Erste Sitzung
Unsere erste Sitzung dient vielen verschiedenen Aspekten. Zum einen lernen wir uns kennen. Dann findet in der ersten Sitzung die Diagnostik statt, die bei einer Psychotherapie immer am Anfang steht. Sie definiert, ob es eine medizinische Notwendigkeit hat, wie man so sagt. Dann treffen wir eine Behandlungsvereinbarung und machen Folgetermine aus.
Aufgrund meiner gemachten Erfahrung, bitte ich Sie gleich nach Terminbestätigung über mein Terminprogramm als Vorkasse den Betrag zu überweisen. Dann ist der Termin gegenseitig sozusagen bestätigt.
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(60 Minuten/90 € (o. Ust.))*
Ohne Umsatzsteuer, gemäß § 4 Nr. 14a UStG.
Einzelsitzung
Nach Absprache sind weitere Einzelsitzungen möglich.
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(60 Minuten/90 € (o. Ust.))*
Ohne Umsatzsteuer, gemäß § 4 Nr. 14a UStG.
Sitzungs-„Pakete“
Um für Sie und für mich eine Planbarkeit herzustellen, bietet es sich an, einige Sitzungen im Voraus zu planen und zu bezahlen (Zahlungsweise). Diese sogenannten „Pakete“ sind durchaus üblich und ermöglichen den Fokus auf den Inhalt der Therapie, anstatt auf die Organisation. Für die Praxis bedeutet dies auch eine verlässliche Finanzierung und langfristige Stabilität, um Ihnen als Klient*in zuverlässig zur Verfügung stehen zu können.
Standardpaket 1 (3 Sitzungen à 60 Minuten/90 € (o. Ust.*))
Standardpaket 2 (5 Sitzungen à 60 Minuten/90 € (o. Ust.*))
Intensivpaket 1 (3 Sitzungen à 90 Minuten/140 € (o. Ust.*))
Intensivpaket 2 (5 Sitzungen à 90 Minuten/140 € (o. Ust.*))……
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(*) ohne Umsatzsteuer, gemäß § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerbefreit.
Gruppentherapie
Mindestgröße 4 Personen
Mindestanzahl der Stunden 6
Stundensatz 60 Minuten/45 € (o. Ust.*).
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(*) ohne Umsatzsteuer, gemäß § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerbefreit.
Therapie zu Hause
Bei körperlichen Gebrechen und nach Vereinbarung kann auch eine Therapie bei Ihnen zu Hause stattfinden, wofür ich je nach Standort ab 20 € zusätzlich berechnen muss.
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(*) ohne Umsatzsteuer, gemäß § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerbefreit……..
Bezahlung nur mit Karte vor Ort
Ab dem 01.07.2024 erfolgt die Bezahlung ausschließlich per Karte (EC/Kredit, ..) direkt nach der Vereinbarung/ Sitzung.
Andere Zahlungsmodalitäten besprechen wir vorher.
So wird ebenso verhindert, dass die Organisation der Therapie nach der Sitzung im Fokus steht, anstatt der therapeutische Inhalt.…..
Bei wiederholten Zahlungsproblemen muss ich leider eine Vorkasse verlangen.
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Private Krankenkasse/ Zusatzversicherung
Sollten Sie die Möglichkeit haben, einen Teil der Kosten über eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung erstattet zu bekommen, kann ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker für Psychotherapie (aus 1985) ausstellen.
Manchmal möchten die Versicherungen eine formlose Darstellung meiner Qualifikation. Eine solche formlose Darstellung, die natürlich individualisiert werden muss, stelle ich beispielhaft mal hier rein.
Vorlage eines Briefes an die Krankenkasse
Ob Ihre Versicherung dies ermöglicht, müssen Sie jedoch immer vorab selbst klären. Dies ändert jedoch nichts an dem von mir angegebenen Stundensatz.
Versicherungen für die Behandlungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie
Im Rahmen des Patientenrechtegesetzes bin ich dazu verpflichtet, Sie über mögliche Zahlungswege/Erstattungswege zu informieren. Oben sehen Sie das Thema der privaten Krankenkasse/Zusatzversicherung und hier sind Informationen, einer Plattform, die Versicherungen anbietet, die auch den Heilpraktiker für Psychotherapie erstattet.
Für Sie als Unterstützung hier eine Information eines Versicherungsportals, dass Versicherungen auflistet, die eine Erstattung einer Psychotherapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie ermöglicht. Für eine vorab durchzuführende Recherche und Abklärung stelle ich hierzu den Link als Informationsquelle ein.
Behandlungen der Psychotherapie „absetzen“
Klienten fragen mich öfter, ob die Behandlungen der Psychotherapie steuerlastsenkend geltend gemacht werden können.
Hier kann ich natürlich keine verbindliche und rechtsichere Aussage treffen! Jedoch ist es ein Versuch wert, durch den behandelnden Hausarzt eine Bescheinigung zu erhalten, die eine Besserung einer psychischen Situation durch Psychotherapie bescheinigt.
Oft kommen Klienten mit der Aussage, dass der Hausarzt gesagt hätte, sie sollen eine Psychotherapie machen. Spätestens an dieser Stelle wäre es hilfreich, den Hausarzt um eine entsprechende formlose Bescheinigung zu bitten. Diese könnte dann zusammen mit den erhaltenen Psychotherapie-Rechnungen im Rahmen einer Selbstzahlerpraxis zur Steuer eingereicht werden. Eine Beratung mit dem Steuerberater ist sicher sinnvoll.
Die Vorteile einer Selbstzahlerpraxis
Schnellere Terminvergabe:
In einer Selbstzahlerpraxis erhalten Sie Termine schneller, was eine zeitnahe Unterstützung gewährleistet.
Absolute Anonymität:
Ihre Daten bleiben geschützt, ohne Offenlegung gegenüber Krankenkassen oder Versicherungen.
Ausgedehnte Sitzungsdauer:
Mit Sitzungen von bis zu 90 Minuten biete ich Ihnen Therapiegespräche ohne Zeitdruck.
Flexible Anpassung:
Die Anzahl und Frequenz der Sitzungen richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Vielfalt an Therapieoptionen:
Dank Verfahrensfreiheit kann ich Ihnen eine breite Palette moderner und wirksamer Therapiemethoden anbieten.
Wenig Bürokratie:
Die Therapie kann praktisch sofort beginnen, ohne langwierige administrative Hürden.
Keine Stundenbegrenzung:
Da es kein vorgegebenes Stundenkontingent gibt, besteht keine Sperrfrist für Ihre Behandlung.