
Ein guter Anfang darf leicht sein
Orientierung, Sicherheit und ein Platz für Ihr Anliegen
Vielleicht stehen Sie gerade an einem Punkt, an dem Sie spüren: So wie es ist, kann es nicht bleiben.
Sie funktionieren, übernehmen Verantwortung, sind im Beruf präsent – aber innerlich wird es immer enger.
Manches fühlt sich leer an. Unklar. Schwer greifbar.
Und doch: Der Gedanke, sich Hilfe zu holen, ist nicht leicht. Fragen tauchen auf – über Vertrauen, Sinn, Aufwand, Kosten.
Deshalb möchte ich Ihnen schon vor dem ersten Gespräch etwas Wichtiges mitgeben:
Sie dürfen sich Zeit nehmen. Und gleichzeitig darf ein Anfang auch leicht sein.
Ihr Weg beginnt mit einem unverbindlichen Telefongespräch
Manchmal braucht es einfach eine erste Stimme am anderen Ende der Leitung.
Ein kurzes Kennenlernen kann schon viel klären.
Was bewegt Sie? Was wünschen Sie sich? Und: Passt mein Angebot zu Ihrem Anliegen?
Ich biete Ihnen ein kostenfreies, 15-minütiges Telefongespräch an.
Dort klären wir erste Fragen – auch, ob eine Begleitung in meiner Praxis in Dieburg, online oder bei Bedarf im häuslichen Umfeld sinnvoll ist.
Erste Sitzung – in Ruhe ankommen
Die erste psychotherapeutische Sitzung umfasst:
ein ausführliches Gespräch zur Anamnese und zur aktuellen Belastung,
erste Impulse zur therapeutischen Ausrichtung,
eine klare Absprache zu Umfang, Zielen und Setting der weiteren Begleitung.
Sie entscheiden in Ihrem Tempo. Ich unterstütze Sie darin, Orientierung zu gewinnen.
Kosten – transparent und fair
Ich arbeite in einer Privatpraxis, unabhängig von Vorgaben der Krankenkassen. Das bedeutet für Sie: kurze Wartezeiten, volle Gestaltungsfreiheit – und die Möglichkeit, in Ihrem eigenen Tempo Veränderung zu beginnen.
Preise im Überblick:
Einzelsitzung (60 Minuten): 99 €
– für die erste Sitzung und – wenn gewünscht – für jede weitere EinzelsitzungEinstieg mit drei Sitzungen: je 95 €
– empfohlen, um ein stabiles Fundament für Ihre therapeutische Begleitung zu schaffenVerlängerte Sitzung (90 Minuten): 130 €
– z. B. bei vertiefenden Hypnosesitzungen oder in der Paartherapie
Zahlung und Erstattung:
Die Bezahlung erfolgt in bar oder per Überweisung – jeweils direkt im Anschluss an die Sitzung
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht.
Private Versicherungen oder Beihilfestellen erstatten unter Umständen einen Teil – bitte klären Sie das vorab individuell.Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne eine Rechnung aus.
Wichtig für Coaching-Leistungen:
Diese unterliegen gesetzlich der Umsatzsteuer von 19 %, die zusätzlich zum oben genannten Stundensatz berechnet wird.
Wenn Sie sich Unterstützung wünschen, aber finanzielle Belastung ein Thema ist:
Sprechen Sie mich an – ich biete Ihnen gerne eine Ratenzahlung nach Absprache an, damit der Zugang zur Therapie nicht am Geld scheitert.
Therapie bedeutet Vertrauen – nicht Verpflichtung
Ich weiß, wie schwer es sein kann, den ersten Schritt zu gehen.
Daher lade ich Sie ein – ohne Druck, ohne Verpflichtung.
Sie müssen nicht alles wissen oder erklären können. Es reicht, dass Sie spüren: Es braucht etwas Neues.
Wenn Sie möchten, begleite ich Sie ein Stück auf diesem Weg – mit professioneller Erfahrung, Zeit und echter Begegnung.
📞 Vereinbaren Sie Ihr unverbindliches Erstgespräch
Ein Anruf genügt: 0176 461 481 34
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@christoph-roethlein.de
Ich freue mich auf Sie.
Ein paar Antworten und Hilfestellungen
Bedeutung einer Überweisung ihres Hausarztes
Für Sie hilfreich ist es sicherlich, wenn ihr Hausarzt erkennt, dass Ihnen eine Psychotherapie hilfreich sein kann.
Jedoch ist eine Überweisung für eine Privatpraxis/Selbstzahlerpraxis nicht von Relevanz.
Um gegebenenfalls ihre Privatversicherung Zu einer Kostenerstattung zu bewegen, wäre es eventuell hilfreich, wenn ihr Hausarzt hierzu einen Text ausformuliert. Diesen können Sie dann in der Vorbesprechung mit der Kasse mit einreichen.
Die Anmerkung einer Dringlichkeit hat keine Bedeutung auf die Wartezeit, die sie bei einem Kassentherapeuten mit einplanen müssen.
Die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie erschwert nochmals die Anerkennung bei einer Krankenkasse. Benötigen Sie also bald eine psychotherapeutische Unterstützung, müssen Sie sich gegebenenfalls damit auseinandersetzen, diese selbst zu bezahlen.
Private Krankenkasse/ Zusatzversicherung
Sollten Sie die Möglichkeit haben, einen Teil der Kosten über eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung erstattet zu bekommen, kann ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker für Psychotherapie (aus 1985) ausstellen.
Ob Ihre Versicherung dies ermöglicht, müssen Sie jedoch immer vorab selbst klären. Dies ändert jedoch nichts an dem von mir angegebenen Stundensatz.
Versicherungen für die Behandlungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie
Im Rahmen des Patientenrechtegesetzes bin ich dazu verpflichtet, Sie über mögliche Zahlungswege/Erstattungswege zu informieren. Oben sehen Sie das Thema der privaten Krankenkasse/Zusatzversicherung und hier sind Informationen, einer Plattform, die Versicherungen anbietet, die auch den Heilpraktiker für Psychotherapie erstattet.
Für Sie als Unterstützung hier eine Information eines Versicherungsportals, dass Versicherungen auflistet, die eine Erstattung einer Psychotherapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie ermöglicht. Für eine vorab durchzuführende Recherche und Abklärung stelle ich hierzu den Link als Informationsquelle ein.
Hilfestellung für eine Erstattung der Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse/ Rentenversicherung/ Berufsgenossenschaft/ Arbeitsamt/ etc.
Möglicherweise ist es hilfreich eine Erstattung von seiner Krankenkasse zu erhalten, wenn man einen Nachweis erbringt, dass man versucht hat bei Psychotherapeuten, die mit der Krankenkasse zusammenarbeiten, erfolglos nach einem Termin für ein ersten Termin gefragt hat. Eine Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Unterstützung setze ich voraus.
Hierzu legen Sie am besten eine Tabelle an, in der folgende Fakten von 20 Therapeuten systematisch erfasst werden:
Praxisname und Therapeut | frühester 1. Termin (innerhalb einen Jahres) | Ort (die sogenannte Zumutbarkeit im Radius sind 100 km.)
Diese Tabelle senden Sie nun Ihrer Krankenkasse mit der Beschreibung der Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung; gegebenenfalls durch einen Arzt bestätigt.
Behandlungen der Psychotherapie „absetzen“
Klienten fragen mich öfter, ob die Behandlungen der Psychotherapie steuerlastsenkend geltend gemacht werden können.
Hier kann ich natürlich keine verbindliche und rechtsichere Aussage treffen! Jedoch ist es ein Versuch wert, durch den behandelnden Hausarzt eine Bescheinigung zu erhalten, die eine Besserung einer psychischen Situation durch Psychotherapie bescheinigt.
Oft kommen Klienten mit der Aussage, dass der Hausarzt gesagt hätte, sie sollen eine Psychotherapie machen. Spätestens an dieser Stelle wäre es hilfreich, den Hausarzt um eine entsprechende formlose Bescheinigung zu bitten. Diese könnte dann zusammen mit den erhaltenen Psychotherapie-Rechnungen im Rahmen einer Selbstzahlerpraxis zur Steuer eingereicht werden.
Eine Beratung mit dem Steuerberater ist sicher sinnvoll.
Vorteile einer Selbstzahler-Therapie
Schnellere Terminvergabe:
In einer Selbstzahlerpraxis erhalten Sie Termine schneller, was eine zeitnahe Unterstützung gewährleistet.
Absolute Anonymität:
Ihre Daten bleiben geschützt, ohne Offenlegung gegenüber Krankenkassen oder Versicherungen.
Ausgedehnte Sitzungsdauer:
Die Sitzungsdauer richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Sie finden also ohne Zeitdruck statt.
Flexible Anpassung:
Die Anzahl und Frequenz der Sitzungen richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Vielfalt an Therapieoptionen:
Dank Verfahrensfreiheit kann ich Ihnen eine breite Palette moderner und wirksamer Therapiemethoden anbieten.
Wenig Bürokratie:
Die Therapie kann praktisch sofort beginnen, ohne langwierige administrative Hürden.
Keine Stundenbegrenzung:
Da es kein vorgegebenes Stundenkontingent gibt, besteht keine Sperrfrist für Ihre Behandlung.
Psychotherapie-Anbieter
Unterschiede zwischen Psychiatern und Psychotherapeuten: Ein Leitfaden für Klienten
1. Einleitung
Was oft den Klienten nicht bekannt ist, die nach Hilfe suchen, sind folgende Unterscheidungen.
2. Psychiater
- Definition: Ein Psychiater ist ein Arzt mit einer Fachrichtung.
- Aufgaben:
- Zuständig für akute Notfallsituationen.
- Abarbeiten medizinischer Themen, wie:
- Krankmeldungen
- Medikamente
- Anträge für Rentenversicherung
3. Ärzte mit psychotherapeutischer Ausbildung
- Definition: Ärzte, die zusätzlich eine Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben.
- Kombination von Tätigkeiten: Diese Fachleute kombinieren oft die Tätigkeiten des Psychiaters und des Psychotherapeuten.
4. Psychologische Psychotherapeuten
- Definition: Therapeuten, die oft mit der Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
- Kostenerstattung: Die Kosten werden von der Krankenkasse erstattet.
- Richtlinien:
- Therapeuten müssen sich an Richtlinien halten.
- Anträge stellen, die von der Krankenkasse bewertet werden.
5. Nicht gelistete Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie
- Organisation: Diese sind zumeist in Selbstzahlerpraxen organisiert.
- Umstellung auf Selbstzahlerpraxis:
- Psychologische Psychotherapeuten können ebenfalls auf Selbstzahlerpraxis umstellen.
- Gründe: Unangemessen hohe Rahmenbedingungen von der Krankenkasse und hoher administrativer Aufwand, der oft minimal oder gar nicht bezahlt wird.